Handelsmakler
ist ein Kaufmann, der gewerbsmäßig Verträge über Gegenstände des Handelsverkehrs vermittelt wie beispielsweise Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Vermittlung von Versicherungen.
Dementsprechend unterscheidet man nach dem Gegenstand des Geschäftes in Effektenmakler, Warenmakler, Versicherungsmakler. Dabei steht er nicht in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber. Siehe dagegen Handelsvertreter.

Grundstücksmakler sind keine Handelsmakler, da Grundstücke nicht Gegenstand des Handelsverkehrs sind. Sie sind Zivilmakler, zu denen unter anderem auch Ehevermittler und Darlehensvermittler zählen.

 
 
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