Handelskauf
ist ein Kauf, bei dem mindestens ein Vertragspartner Kaufmann ist. Der Kauf selbst ist ein Handelsgeschäft. Es gibt den ein- und zweiseitigen Handelskauf.

Beim zweiseitigen Handelskauf sind beide Vertragspartner Kaufleute und beim einseitigen ist nur ein Vertragspartner Kaufmann; siehe auch Kaufrecht.

Verkauft jedoch eine Privatperson einer anderen Privatperson eine Ware, ist das ein sog. bürgerlicher Kauf.

 
 
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