Handelsbilanz
  1. ist Teil der Zahlungsbilanz eines Staates als Saldo der Einnahmen und Forderungen aus der Warenausfuhr und der Ausgaben und Schulden aus der Wareneinfuhr.
    Unter Handelsbilanz versteht man
  2. auch die aus der Buchführung abgeleitete Bilanz eines Unternehmens. Im Gegensatz zur Steuerbilanz gelten für die Handelsbilanz teilweise andere Bewertungsansätze, weil die Handelsbilanz stark auf dem Vorsichtsprinzip und dem Gläubigerschutz basiert, während die Steuerbilanz dem Bedürfnis des Staates nach Steuereinnahmen Rechnung trägt.

Die Anforderungen an die Handelsbilanz sind im dritten Buch des HGB geregelt. Danach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögenens nach der Grundsätzen ordnungsgemmäßer Buchführung ersichtlich zu machen (§ 238 HGB) sowie zu Beginn seiner Handelstätigkeit und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres jeweils einen Abschluss zu erstellen (§ 242 HGB), der sein Vermögen und seine Schulden darstellt.

 
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken