| geringwertige Wirtschaftsgüter | |
| ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind selbstständig nutzungsfähige betriebliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 410 EUR ohne Umsatzsteuer. Sie dürfen sofort im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden (Abschreibung). | |
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