geldwerter Vorteil
ist ein steuerlicher Begriff und meint die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Waren oder sonstigen Leistungen durch den  Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Eine solche Vorteilsgewährung, die Geldwert besitzt, unterliegt der Lohnsteuer.  
 
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