Gutschrift
nennt man im Rechnungswesen alle Habenbuchungen, also Buchungen auf der rechten Seite der Konten. Als Gutschrift bezeichnet man aber auch die Mitteilung an einen Geschäftspartner, dass man auf seinem Konto einen Betrag gutgeschrieben hat, damit er übereinstimmend buchen kann. Im Verkehr zwischen Kaufmann und Privatkunde spricht man üblicherweise von Kundengutschriften.  
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken