Gütertrennung
ist ein im BGB geregelter Güterstand bei Ehegatten. Er steht im Gegensatz zu der ebenfalls im BGB geregelten Gütergemeinschaft und anderen frei zwischen den Partnern aushandelbaren Güterständen. Wird keine Vereinbarung getroffen, gilt die Zugewinngemeinschaft.

Bei der Gütertrennung bleibt jeder Ehepartner Eigentümer seines Vermögens. Jeder haftet nur für die von ihm eingegangenen Verbindlichkeiten.

 
 
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