| Gütergemeinschaft | |
| ist ein im BGB geregelter Güterstand über die Beteiligung zweier Ehepartner an ihrem Vermögen. Bei der Vereinbarung der Gütergemeinschaft wird das Vermögen der beiden Ehegatten gemeinschaftliches Eigentum.
Nach Beendigung der Gütergemeinschaft (beispielsweise durch Scheidung) wird eine Auseinandersetzung über das Gesamtvermögen vorgenommen. Von einem nach Abzug der Schulden verbleibenden Überschuss erhält jeder der Ehepartner die Hälfte. Siehe hierzu auch Ehevertrag, Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung. |
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