| Grundsteuer | |
| ist eine Steuer, die den im Gebiet einer Gemeinde gelegenen Grundbesitz belastet. Besteuert werden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Betriebsgrundstücke und private Grundstücke, ebenso grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurecht und Wohnungseigentum.
Die Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert multipliziert mit dem Steuermessbetrag. Beide Werte werden vom Wohnsitzfinanzamt festgelegt. Darauf wendet die Wohnsitzgemeinde ihren Hebesatz an. Dies insgesamt ergibt die vierteljährlich zu zahlende Grundsteuer. Der Hebesatz kann von Gemeinde zu Gemeinde und auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch sein. Das hängt vor allem vom Finanzbedarf der jeweiligen Gemeinde ab. |
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