Grundbuch
ist 1. in der Buchführung ein anderer Begriff für Journal. 2. ist im Grundstücksrecht  das Grundbuch ein vom Grundbuchamt (meistens  Amtsgericht) geführtes öffentliches Register, in das alle Beurkundungen aufgenommen werden, die Rechtsverhältnisse an Grundstücken betreffen. Ein Recht zur Einsicht in das Grundbuch hat jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist.  
 
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