GmbH & Co. KG
ist eine Personengesellschaft, in der der persönlich haftende Gesellschafter eine juristische Person ist, die mit ihrem vollen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haftet. Da die Haftung der GmbH aber auf ihr Vermögen beschränkt ist und das Vermögen ihrer Gesellschafter in die Haftung nicht mit einbezogen ist, gibt es in der GmbH & Co. KG keinen Gesellschafter, der auch mit seinem Privatvermögen einsteht. Mit dieser Gesellschaftskonstruktion wird erreicht, dass in der Kommanditgesellschaft nicht nur die  Kommanditisten beschränkt haften, sondern faktisch auch der Komplementär.  
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken