| Gläubigerschutz | |
| Darunter werden alle Rechtsvorschriften und betrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger verstanden. Gesetzliche Vorschriften finden sich vor allem in §§ 238 ff. HGB, in denen das Führen der Handelsbücher geregelt ist, ferner im Insolvenzrecht. Im Wirtschaftsrecht sind Fragen der Haftung und Haftungssummen, der Mindesteinlagen unter anderem vorgegeben. Öffentlich werden die betrieblichen Auswirkungen dieser Vorschriften durch die gesetzlich verankerte Prüfungs- und Publizitätspflicht bestimmter Unternehmen.
Freiwillige Vorkehrungen, die die Transparenz der Unternehmenssituation und -entwicklung erhöhen und veröffentlicht werden, verbessern den Gläubigerschutz. Schließlich kann der Gläubiger selbst durch eigene Maßnahmen seinen Schutz verbessern, beispielsweise durch Referenz- und Auskunftseinholung, Eigentumsvorbehalt und sonstiger Sicherheiten, Vereinbarung geeigneter Zahlungsmodalitäten. |
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