| Gewerbeertrag | |
| ist Ausgangspunkt der Gewerbesteuer. Er knüpft am gewerblichen Gewinn an, der durch eine Reihe von Hinzurechnungen und Kürzungen die Besteuerungsgrundlage ergibt. Der Gewerbeertrag ist die einzige Besteuerungsgrundlage der Gewerbesteuer, denn zum 1.1.1998 wurde die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft. | |
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