Gewerbeaufsicht
überwacht als staatliche Sonderbehörde in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften die Einhaltung der Gewerbeordnung (GewO) und anderer Vorschriften (beispielsweise Arbeitszeitordnung, Ladenschlussgesetz, Mutterschutzgesetz). Die GewO regelt die Voraussetzungen und Beschränkungen, die ein Gewerbetreibender im Interesse der Allgemeinheit zu beachten hat. Dies sind unter anderem Bestimmungen über die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen des Gewerbetreibenden.  
 
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