Gewerbe
ist rechtlich gesehen jede planmäßige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit. Davon sind aber die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft ausgenommen. Selbstständig sein bedeutet, im eigenen Namen und eigener Verantwortung zu handeln. Eine gelegentliche Betätigung oder der Zusammenschluss für einzelne Geschäfte sind kein Gewerbe.  
 
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