| Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen | |
| (GWB) soll den Wettbewerb unter den Unternehmen sichern. Es soll verhindern, dass sich Monopole oder monopolähnliche Zusammenschlüsse bilden oder Absprachen getroffen werden, die den Wettbewerb behindern. Damit soll erreicht werden, dass kleinere und mittlere Unternehmen nicht vom Markt verdrängt werden. Siehe auch Kartellrecht. | |
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