| Gesellschaft mit beschränkter Haftung | |
| (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der wie bei der Aktiengesellschaft (AG) die Haftung der Gesellschafter auf die Kapitaleinlage beschränkt ist. Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 25.000 EUR, der Anteil eines Gesellschafters muss mindestens 100 EUR betragen. Eine Eintragung in das Handelsregister kann erst erfolgen, wenn mindestens 25% der Stammeinlage eingezahlt sind.
Im Gegensatz zu früher kann eine GmbH heute auch nur von einer Person gegründet werden. Die Übertragung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters kann im Gegensatz zur Aktie nur durch die sog. Abtretung erfolgen, für die eine notarielle oder gerichtliche Form nötig ist. Die Organe der GmbH sind: 1. der oder die Geschäftsführer und 2. die Versammlung der Gesellschafter, die unter anderem über die Verteilung des Reingewinns entscheidet und den/die Geschäftsführer wählt. Der Aufsichtsrat ist für eine GmbH nicht zwingend vorgeschrieben. Doch für Betriebe mit mehr als 500 Arbeitnehmern wird er vom Betriebsverfassungsgesetz gefordert. |
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