| Geschmacksmuster | |
| sind Muster oder Modelle, die als Vorlage für die Neugestaltung gewerblicher Erzeugnisse dienen. Es handelt sich hierbei um ein gewerbliches Schutzrecht. Das heißt, dass hier die schöpferische Leistung geschützt wird, die in einer neuen Form von Produkten besteht. Das Schutzrecht basiert auf dem Geschmacksmustergesetz vom 11.1.1876, mehrfach geändert. Der Schutz eines Geschmacksmusters tritt nach Eintragung in das Musterregister des zuständigen Amtsgerichts ein. | |
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