| Geschenkscheck | |
| oder auch Geschenk-Gutschein ist ein wertvoll aufgemachter Warengutschein, der von seinem Inhaber gegen Ware oder gegen eine Dienstleistung bei dem Unternehmen eingetauscht werden kann, das ihn ausgestellt hat.
Einzelhandelsunternehmen setzen ihn vielfach beim Geschenkkauf ein, weil viele Kunden nicht wissen, was der zu Beschenkende bevorzugt. Auch Größenprobleme bei Textilien und mögliche Doppelgeschenke können der Einsatzgrund sein. Geschenkschecks lauten über einen bestimmten Betrag, für den sich der Beschenkte dann selbst etwas aussuchen kann. Vom Einzelhandelsunternehmen abgestempelte, mit Datum und Unterschrift versehene Geschenkschecks sind geldwert und darum wie Bargeld zu sichern. Am Bilanzstichtag nicht eingelöste Geschenkschecks müssen als Verbindlichkeiten passiviert werden. Eingelöste Geschenkschecks sind als Buchungsbelege 10 Jahre lang aufbewahrungspflichtig. |
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