| Geschäftsgeheimnis | |
| auch als Betriebsgeheimnis bezeichnet, betrifft betriebliche Tatsachen, an deren Geheimhaltung das Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat. Zum Schutz des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses sind Arbeitnehmer aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. | |
|
|
|
| © 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS | |