Geschäftsgeheimnis
auch als Betriebsgeheimnis bezeichnet, betrifft betriebliche Tatsachen, an deren Geheimhaltung das Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat. Zum Schutz des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses sind Arbeitnehmer aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht zur Verschwiegenheit verpflichtet.  
 
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