Geschäftsführung
ist die Befugnis, das Unternehmen zu leiten. Das schließt im allgemeinen auch die Vertretung nach außen ein. Sie ist je nach Rechtsform einer Gesellschaft unterschiedlich geregelt.

Bei der GbR steht die Geschäftsführung den Gesellschaftern grundsätzlich gemeinsam zu. Bei der oHG wird die Geschäftsführung im Gesellschaftsvertrag geregelt. Ist dies nicht der Fall, ist grundsätzlich jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Bei der KG steht die Geschäftsführung nur den persönlich haftenden Gesellschaftern zu.

Bei juristischen Personen erfolgt die Geschäftsführung durch den Vorstand (AG, Genossenschaft) oder durch einen oder mehrere Geschäftsführer (GmbH).

 
 
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