Geschäftsbericht
oder Lagebericht ist der Bericht der Leitung eines Unternehmens, in dem als Ergänzung zum Jahresabschluss die Lage des Unternehmens, der Geschäftsverlauf im letzten Jahr im Vergleich zu den Vorjahren und die Vermögensverhältnisse dargelegt werden. Außerdem werden die einzelnen Positionen der Jahresabschlussrechnung erläutert.

§ 264 HGB verpflichtet Kapitalgesellschaften, den Jahresabschluss und den Lagebericht in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Davon sind kleine Kapitalgesellschaften ausgenommen.

Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreiten (§ 267 HGB): im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer, 3.125.000 EUR Bilanzsumme, 6.250.000 EUR Umsatzerlöse.

Der Lagebericht unterliegt der Prüfung durch Abschlussprüfer und muss mit dem Jahresabschluss, dem Bericht des Aufsichtsrates und ggf. dem Vorschlag und Beschluss für die Verwendung des Ergebnisses unter Angabe des Jahresüberschusses/-fehlbetrages zum Handelsregister eingereicht werden. Nach der Einreichung ist im Bundesanzeiger unverzüglich bekanntzugeben, bei welchem Handelsregister unter welcher Nummer die Unterlagen abgegeben wurden.

Große Kapitalgesellschaften müssen die Unterlagen zunächst im Bundesanzeiger veröffentlichen und die Veröffentlichung und die Unterlagen beim Handelsregister einreichen. Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der folgenden Merkmale überschreiten: im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer, 15.000.000 EUR Bilanzsumme, 30.000.000 Umsatzerlöse.

 
 
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