| ist ein Organ der Betriebsverfassung. Er muss gebildet werden, wenn in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte bestehen, wie es in Filialunternehmen der Fall sein kann. Er ist für Angelegenheiten zuständig, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und die nicht durch die einzelnen Betriebe geregelt werden können. Außerdem bestellt er die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und des Wahlvorstandes für die Wahl der Arbeitnehmer zum Aufsichtsrat und nimmt Aufgaben bei der Errichtung eines Konzernbetriebsrates wahr. |
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