| Gerichtsstandsvereinbarung | |
| ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der die örtliche oder auch sachliche Zuständigkeit eines Gerichts bestimmt wird. Die Gerichtsstandsvereinbarung hat Bedeutung, wenn es um Klagen auf Erfüllung oder Schadensersatz geht. Im allgemeinen ist die Frage des Gerichtsstandes in den AGBs geregelt. Siehe auch Erfüllungsort. | |
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