Gerichtsstand
ist die Bezeichnung für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichtes. Für natürliche Personen ergibt sich der Gerichtsstand aus den Vorschriften der Zivilprozessordnung. So ist beispielsweise das Gericht, bei dem eine natürliche Person ihren Wohnsitz oder eine juristische Person ihren Sitz hat, für alle gegen sie zu erhebenden Klagen, sofern nicht für eine Klage ein anderer Gerichtsstand vereinbart ist, zuständig.  
 
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