Gerichtsbarkeit
in der Bundesrepublik ergibt sich aus Artikel 95 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). Danach ist die deutsche Gerichtsbarkeit in fünf voneinander unabhängige Gebiete aufgeteilt. Dies sind:

1.  ordentliche Gerichtsbarkeit, Amtsgericht.
2.  Arbeitsgerichtsbarkeit, Arbeitsgericht.
3.  Finanzgerichtsbarkeit, Finanzgericht.
4.  Sozialgerichtsbarkeit, Sozialgericht.
5.  Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgericht.

Als oberstes Gericht wacht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Einhaltung der Grundrechte, die Kompetenzverteilung zwischen den Staatsorganen und über die Einhaltung der föderativen Grundsätze. Es besteht aus zwei Senaten mit je acht Bundesrichterinnen und -richtern. Es ist eins der fünf obersten Verfassungsorgane neben dem Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler, dem Bundestag und Bundesrat.

 
 
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