Gericht
ist die Institution, die Recht spricht. Zu ihrer Funktionsfähigkeit gehört es, dass die Gerichte und Richter unabhängig sind und nur dem Gesetz unterworfen sind. Die Gerichtshoheit ist auf den Bund und die Länder aufgeteilt.

Die Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik kennt fünf verschiedene Gerichtszweige: die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Über allem steht noch die Verfassungsgerichtsbarkeit.

In den einzelnen Gerichtszweigen gibt es einen Instanzenweg, der es ermöglicht, die Rechtsprechung der vorhergehenden Instanz durch die nächst höhere überprüfen zu lassen.

 
 
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