| Generalvollmacht | |
| ist eine Vollmacht, die zur Vertretung des Vollmachtgebers in allen Geschäften oder in allen Geschäften eines bestimmten Geschäftsbereichs ermächtigt.
Der Generalbevollmächtigte einer Einzelperson repräsentiert den Inhaber der Einzelfirma. Es handelt sich um eine bürgerlich-rechtliche Generalvollmacht, jedoch nicht um eine im Handelsregister eingetragene handelsrechtliche Spezialvollmacht wie beispielsweise bei einem Prokuristen. Der Generalbevollmächtigte zeichnet nicht für die Firma, sondern handelt im Namen des Inhabers. |
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