| Gehalt | |
| ist das arbeitsvertraglich vereinbarte, nach Zeiteinheiten (meist Monat) bemessene Entgelt für die Tätigkeit eines Angestellten. Neben dem Grundgehalt (als Anwesenheitsgehalt) können zum Gehalt Prämien, Tantiemen, Provisionen und Überstundenentgelte gehören.
Freiwillig vom Arbeitgeber gezahlte Gratifikationen (zu Weihnachten) gehören dagegen nicht zum Gehalt, es sei denn, sie werden fortlaufend mindestens dreimal ohne Vorbehalt gezahlt, so dass der Arbeitnehmer dadurch einen Anspruch auch für die Zukunft erwirbt. Die Gehaltszahlung muss spätestens am Monatsende erfolgen. Für die Zeit des Urlaubs wird das Gehalt in voller Höhe gezahlt. Bei Krankheit haben Angestellte für die Dauer von sechs Wochen einen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Einzelheiten über die Höhe und die Auszahlung des Gehaltes sind im Tarifvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag geregelt. Man unterscheidet zwischen Brutto- und Nettogehalt. Das Bruttogehalt ist das Gehalt, das im Arbeitsvertrag vereinbart wird (ohne Abzüge). Das Nettogehalt ist der Geldbetrag, der dem Angestellten nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt wird. |
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