Gegengeschäft
auch als Kompensationsgeschäft bezeichnet, ist im Wertpapiergeschäft die Verrechnung von Kauf- und Verkaufsaufträgen, die von einer Stelle ohne Einschaltung der Börse abgewickelt werden. Im Außenhandel wird der Austausch von Waren und Dienstleistungen ohne Transfer von Zahlungsmitteln als Gegengeschäft oder Tauschhandel bezeichnet.  
 
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