Gebrauchsmuster
dienen dem Schutz von Neuerungen und Erfindungen an Arbeitsgeräten, Gebrauchsgegenständen oder Teilen davon, die einen technischen Fortschritt darstellen. Es handelt sich hierbei um ein gewerbliches Schutzrecht. Nach dem Gebrauchsmuster-Gesetz vom 28.8.1986, seitdem mehrmals geändert, können Gebrauchsmuster vor Nachahmung geschützt werden. Der Gebrauchsmusterschutz gewährt ebenso wie das Patent Schutz für Erfindungen, ist aber einfacher und kostengünstiger zu erhalten.

Der Gebrauchsmusterschutz entsteht durch Eintragung einer technischen Neuerung in die Gebrauchsmusterrolle beim Patentamt (Patent). Ein Gebrauchsmusterschutz ist nur möglich, wenn sich die Neuerung nicht auf Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittel sowie auf chemische Stoffe erstreckt. Der Gebrauchsmusterschutz dauert drei Jahre. Er kann danach um weitere drei Jahre verlängert werden.

 
 
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