Garantierückstellung
ist ein steuerlicher Begriff, der bei der Erstellung der Bilanz seine Bedeutung findet. Mit einer Rückstellung für Garantieleistungen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gefahr der Inanspruchnahme von Garantieleistungen besteht. Bedeutung hat sie für Einzelhandelsbetriebe, die mit einer Garantie verbundene Artikel verkaufen. Dabei ist die Bildung von Garantierückstellungen möglich, wenn

1.  sie auf tatsächlich getätigten Umsätzen basieren und
2.  sich daraus mit Wahrscheinlichkeit eine spätere Inanspruchnahme abzeichnet.

Für die Höhe der Garantierückstellungen kann die tatsächliche Inanspruchnahme in der Vergangenheit die Grundlage bilden. Dabei kann auf pauschale Rechengrößen zurückgegriffen werden, beispielsweise ein Prozentsatz des im Wirtschaftsjahr erzielten garantiebehafteten Umsatzes. In diesen Wert sollten die betrieblichen Vergangenheitswerte und auch Branchenerfahrungen eingehen.

 
 
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