| Garantie | |
| ist nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung gleichzusetzen. Sie ist eine freiwillige vertragliche Verpflichtung, dass eine Ware während der versprochenen Zeitspanne (Garantiefrist) fehlerfrei bleibt, und der Verkäufer für die Beschaffenheit einsteht; das heißt in der Regel, dass eventuell auftretende Mängel während der Garantiefrist beseitigt oder dass der Artikel umgetauscht wird. | |
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