Garantie
ist nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung gleichzusetzen. Sie ist eine freiwillige vertragliche Verpflichtung, dass eine Ware während der versprochenen Zeitspanne (Garantiefrist) fehlerfrei bleibt, und der Verkäufer für die Beschaffenheit einsteht; das heißt in der Regel, dass eventuell auftretende Mängel während der Garantiefrist beseitigt oder dass der Artikel umgetauscht wird.  
 
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