| Fragerecht des Arbeitgebers | |
| besteht grundsätzlich für alle ihn besonders interessierenden Umstände eines Arbeitsverhältnisses, um außergewöhnliche Risiken abschätzen zu können. Es hat vor allem für das Einstellungsgespräch Bedeutung.
Einschränkungen ergeben sich aus dem Persönlichkeitsrecht. Danach sind nur solche Fragen zulässig, die mit der Arbeit und dem Arbeitsplatz zusammenhängen. So darf der Arbeitgeber nach allem fragen, was objektiv gesehen zu größeren Risiken eines Arbeitsverhältnisses führen kann. Beantwortet der Arbeitnehmer Fragen unrichtig oder unvollständig, kann der Arbeitgeber ggf. den Arbeitsvertrag anfechten. |
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