| Fortbildung | |
| bedeutet, die einmal erworbenen beruflichen Kenntnisse zu erweitern. Da sich heute die Anforderungen in jedem Beruf dauernd verändern, ist eine Anpassung durch ständige Fortbildung für jeden Arbeitnehmer nötig. Man spricht sogar von lebenslangem Lernen.
Im Bereich der Aufstiegsfortbildung sind die betrieblichen Fortbildungsgänge zu unterscheiden, die auf Übernahme weiterführender Positionen im Betrieb vorbereiten. Die Aufstiegskette kann im Einzelhandel über Erstverkäufer, Substitut, Abteilungsleiter bis zum Geschäftsführer gehen. Dieser Weg kann entweder über die betriebseigene Fortbildung oder auch über die branchenunabhängige Prüfung zum Handelsassistenten verfolgt werden. Die Prüfung zum Handelsassistenten wird nach 24-monatiger Fortbildung abgelegt und ist staatlich anerkannt. Neben den betrieblichen Gängen der Fortbildung gibt es die schulischen Bildungsgänge, die von den Bildungseinrichtungen des Handels angeboten werden. Sie lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
Über die Möglichkeiten der Fortbildung informieren die Einzelhandelsverbände, die Industrie- und Handelskammern sowie die Berufs- und Förderungsberater der Arbeitsämter. |
|
|
|
|
| © 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS | |