| Formvorschriften | |
| sind Rechtsvorschriften, bei denen die Gültigkeit eines Rechtsgeschäftes von der Form abhängt. So sind Grundstücksgeschäfte formbedürftig (notarielle Beurkundung). Rechtsgeschäfte bedürfen in der Regel keiner Form, sie kann aber vereinbart werden wie beispielsweise die Schriftform oder öffentliche Beglaubigung. |
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