Formkaufmann
ist ein Kaufmann auf Grund seiner Rechtsform. Diese Eigenschaft erhält er, ohne ein Handelsgewerbe zu betreiben, allein durch die Entstehung des Unternehmens.

Zum Formkaufmann zählen die Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit wie beispielsweise die AG und GmbH.

 
 
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