| Fluchtwege | |
| oder Rettungswege müssen gekennzeichnet sein. Sie sind durch die Arbeitsstättenverordnung vom 20.3.1975 mit späteren Änderungen vorgeschrieben, um Personen (Mitarbeiter und Kunden) bei drohender Gefahr den Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich zu ermöglichen. Rettungswege sollen möglichst kurz sein. Ihre Anordnung, Abmessung und Ausführung hängt von der Art der Nutzung des Betriebes und der gewöhnlich anwesenden Zahl der Personen ab. Siehe auch Notbeleuchtung. | |
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