| Flächennutzungsplan | |
| ist der vorgesehene Bauleitplan einer Stadt oder Gemeinde, den sie auf Grund der Bauleitplanung gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) aufstellt. Darin ist für das ganze Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung hinsichtlich der voraussichtlichen Bedürfnisse der Gemeinde im Grundsatz darzulegen wie beispielsweise der Ausweis der Bauflächen, der Gemeindebedarfsflächen und der Flächen für die Land- und Forstwirtschaft.
Bezüglich der baulichen Nutzung hat der Flächennutzungsplan Angaben zu den Wohnbauflächen, den gemischten Bauflächen und den Sonderbauflächen zu enthalten, ggf. ebenso die Siedlungsgebiete. Das bedeutet, dass im Flächennutzungsplan auch die für den Handel nutzbaren Flächen ausgewiesen werden. Die Einzelheiten regelt die Baunutzungsverordnung vom 23.1.1990. |
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