Firmenjubiläum
wird in der Regel bei durch 25 teilbaren Jahren des Firmenbestehens gefeiert. Für den Einzelhandel hat es insofern eine besondere Bedeutung, weil dann besondere Verkaufsveranstaltungen aus diesem Anlass vom Verbot der Sonderveranstaltungen gemäß § 7 des UWG ausgenommen sind.  
 
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