| Firma | |
| ist lt. § 17 HGB der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Die Firma eines Kaufmannes, einer Personenhandelsgesellschaft oder einer GmbH muss zur Kennzeichnung der Firma geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
Eine Firma muss zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Jede Firma ist eintragungsfähig, die folgende Kriterien erfüllt:
Von der Firma und der Firmenbezeichnung ist die Unternehmensbezeichnung zu unterscheiden. Beide können, müssen aber nicht identisch sein |
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