Finanzierungshilfen
werden grundsätzlich als zinsverbilligte Darlehen gewährt. Die Bundesrepublik Deutschland vergibt über die Deutsche Ausgleichsbank, früher Lastenausgleichsbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau Kredite zur Existenzgründung, zur Erweiterung des Ausbildungsplatzangebots sowie Investitionskredite. Daneben gewähren auch die Länder zahlreiche Finanzierungshilfen.

Die Kredite der öffentlichen Hand müssen banküblich abgesichert werden. Die Prüfung der Bonität übernimmt die Hausbank des Antragstellers. Ist sie ungenügend, springt eventuell die Kreditgarantiegemeinschaft des Handels mit einer Bürgschaft ein.

 
 
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