| Finanzgericht | |
| bildet die unterste Stufe in der zweistufig aufgebauten Finanzgerichtsbarkeit. Diese entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, und zwar in Steuer- und Zollangelegenheiten. Gegen die Urteile des Finanzgerichtes kann Revision eingelegt werden. Die zweite und letzte Instanz ist in diesem Fall der Bundesfinanzhof in München. Dort werden jedoch nur Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. | |
|
|
|
| © 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS | |