Feuerschutz
in Einzelhandelsbetrieben geht Kunden und Mitarbeiter an. Nicht ohne Grund gilt in den Betriebs- und Lagerräumen ein Rauchverbot. Die Auflagen für den Feuerschutz werden von der Feuerpolizei gemacht und überwacht. Jeder neue Mitarbeiter muss mit den für den Betrieb geltenden Feuerschutzbestimmungen vertraut gemacht werden.

Nicht nur bei Übungen, sondern erst recht im Ernstfall sind auch Kundeninteressen berührt.

 
 
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