- ist die Erstattung der Aufwendungen von Arbeitnehmern für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder privaten Fahrzeugen durch den Arbeitgeber. Steuerlich zu unterscheiden ist die Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einerseits und die Erstattung von Fahrtkosten bei Dienstreisen andererseits.
Bei Dienstreisen: Der Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist beim Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, beim Arbeitgeber sind es Kosten; ebenso bei Fahrten mit dem Privat-Pkw, wenn nicht mehr als 0,30 EUR ersetzt werden. Darüber hinaus gehende Erstattungen sind lohnsteuerpflichtig. Die Gesamterstattung sind Kosten. Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: In einem gewissen Rahmen sind die Erstattungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel beim Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Die Erstattungen sind Personalkosten.
- versteht man unter Fahrtkostenerstattung auch das Versprechen von Einzelhandelsgeschäften an ungünstigen Standorten, ihren Kunden die Fahrtkosten teilweise oder ganz zu ersetzen.
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