| ist eine vorläufige gerichtliche Maßnahme, um Ansprüche sicherzustellen, die sonst durch weitere Handlungen, die den bisherigen Zustand verändern, schwerer oder gar nicht durchgesetzt werden können; auch um ein streitiges Rechtsverhältnis zu regeln. Im Einzelhandel kommt die einstweilige Verfügung vor allem im Rahmen von Werbemaßnahmen vor, wenn beispielsweise ein Einzelhandelsunternehmen durch eine Werbeaktion eines Konkurrenten, die es für unzulässig hält, Einbußen erleidet, wenn diese Aktion gestartet oder wiederholt wird. |
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