eingetragener Verein
(e. V.) ist eine juristische Person des Privatrechts, dessen Zweck nicht auf eine wirtschaftliche Betätigung ausgerichtet ist. Er wird durch die Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes rechtsfähig. Diese soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.  
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken