| eingetragene Genossenschaft | |
| (e. G.) ist eine Genossenschaft mit einer nicht geschlossenen Mitgliederzahl. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder mit Hilfe des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs. Kennzeichnend ist die Hilfe durch Selbsthilfe. Die Einkaufsverbände des Handels waren überwiegend in dieser Rechtsform organisiert. In letzter Zeit nehmen sie jedoch immer mehr einen Rechtsformen-Wechsel hin zur Aktiengesellschaft vor. | |
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