| Exklusivvertrieb | |
| liegt dann vor, wenn eine Ware in einem begrenzten Absatzgebiet nur von einem oder wenigen Händlern verkauft wird. Der Exklusivvertrieb wird zwischen dem Händler und dem jeweiligen Hersteller oder Vertreiber schriftlich oder mündlich vereinbart. Die Gegenleistung des Händlers besteht meist darin, dass er sich verpflichtet, keine Konkurrenzprodukte in seinem Sortiment zu führen. Ausnahmen sind dann nur mit Zustimmung des Lieferanten möglich. | |
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