| Ertragswert | |
| hat 1. steuerrechtlich für die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer Bedeutung. Dabei ist nach dem Ertragswertverfahren vorzugehen. So umfasst der Grundstückswert gemäß § 78 Bewertungsgesetz den Bodenwert, den Gebäudewert und den Wert der Außenanlagen. Grundlage für den Grundstückswert ist die Jahresrohmiete.
Der Ertragswert spielt 2. bei der Bewertung von Vermögensgegenständen eine Rolle. So ist er ein Element der Bewertung eines Einzelhandelsunternehmens im Rahmen eines Unternehmensverkaufs (Unternehmenswert). Dabei ist der Ertragswert die Summe der abgezinsten zukünftigen geschätzten Gewinne (Barwert) auf den heutigen Wert. Das andere Element bildet der Substanzwert als Summe aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens. |
|
|
|
|
| © 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS | |